Die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist für die stashcat GmbH (nachfolgend: stashcat) besonders wichtig. Aus diesem Grund möchten wir Sie darüber informieren, welche personenbezogenen Daten wir von unseren Geschäftspartnern (z. B. Kunden, Lieferanten, Dienstleistern, Projektpartnern, Referenten, sonstigen Vertragspartnern) im Zusammenhang mit unserem Vertragsverhältnis verarbeiten.
Verantwortlicher im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und sonstiger in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union geltenden Datenschutzgesetze ist:
stashcat GmbH
Schiffgraben 47
30175 Hannover
Vertreten durch: Christopher Bick, Felix Ferchland
Telefon: +49 (511) 898 40100
E-Mail: hello@schul.cloud
Den Datenschutzbeauftragten der stashcat GmbH erreichen Sie unter:
Sebastian von der Au
EDV-Unternehmensberatung Floß GmbH
Hopfengarten 10
33775 Versmold
Telefon 05423 / 96490-0
Telefax 05423 / 96490-60
E-Mail: datenschutz@floss-consult.de
Die verwendeten Begrifflichkeiten wie z. B. „personenbezogene Daten“ oder deren „Verarbeitung“ entsprechen den Definitionen des Art. 4 DSGVO. Demnach fallen unter den Begriff der personenbezogenen Daten alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen.
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten unter Einhaltung der einschlägigen Datenschutzbestimmungen.
Diese Informationen zur Datenverarbeitung gelten für natürliche Personen, die für sich selbst oder im Auftrag ihrer Stellen in geschäftlichen Kontakt mit stashcat treten bzw. zu denen stashcat geschäftlichen Kontakt aufnimmt.
Die Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung der Daten sind:
Weitere Zwecke und Rechtsgrundlagen können sich aus Ihrer individuellen Geschäftsbeziehung mit stashcat ergeben.
Welche Daten im Einzelnen verarbeitet und in welcher Weise genutzt werden, richtet sich maßgeblich nach den jeweiligen Verträgen und Geschäftsbeziehungen.
Im diesem Zusammenhang verarbeiten wir insbesondere folgende personenbezogene Daten:
Ihre personenbezogenen Daten werden erhoben, um eine fehlerfreie Kommunikation mit Ihnen aufzubauen und die ordnungsgemäße Vertragserfüllung zu gewährleisten. Ohne ein Mindestmaß an personenbezogenen Daten kann eine Kommunikation oder Kooperation allerdings nicht gelingen.
Ihre personenbezogenen Daten stammen von Ihnen selbst, die wir im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung von Ihnen erhalten haben. Sofern Sie uns Ihre Daten nicht selbst bereitgestellt haben, ist unsere Quelle für den Erhalt Ihrer Daten das Unternehmen oder die Behörde, bei dem/der Sie beschäftigt sind. Außerdem nutzen wir personenbezogene Daten, die wir zulässigerweise von Unternehmen innerhalb unseres Konzerns oder von sonstigen Dritten oder aus öffentlich zugänglichen Quellen erhalten haben.
Automatisierte Entscheidungsfindungen sind ausschließlich maschinell getroffene Entscheidungen ohne Bewertung einer natürlichen Person. Wir nutzen keine automatisierte Entscheidungsfindung gemäß Art. 22 DSGVO. Automatisierte Entscheidungsfindung oder Profiling finden nicht statt.
Innerhalb der stashcat erhalten diejenigen Stellen Zugriff auf Ihre Daten, die diese zur Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten brauchen. Auch von uns eingesetzte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen können zu diesen genannten Zwecken Daten erhalten. Personenbezogene Daten werden von uns an Dritte und sonstige Empfänger nur übermittelt, wenn dies für die vorgenannten Zwecke erforderlich ist, Sie zuvor darin eingewilligt haben oder wenn die Weitergabe gesetzlich verpflichtend ist. Dies sind z. B. Unternehmen in den Kategorien IT-Dienstleistungen, Logistik- und Postdienstleistungen, Druckdienstleistungen, Telekommunikation, Kreditinstitute- und Zahlungsdienstleister, Steuer- und Rechtsberatung, Wirtschaftsprüfung und Dienstleistungen von Sanktionslistenprüfungen. Zudem können Ihre Daten, sofern erforderlich und rechtlich zulässig auch gegenüber Auditoren und öffentlichen Stellen offengelegt werden, wie z. B. Sozialversicherungsträger, Finanzbehörden, Polizei, Staatsanwaltschaft, Aufsichtsbehörden.
Die stashcat übermittelt keine personenbezogenen Daten an internationale Organisationen.
Grundsätzlich sind wir bestrebt Ihre personenbezogenen Daten möglichst in unserem Verantwortungsbereich zu verarbeiten und zu speichern oder auf vertrauensvolle Partner innerhalb des EWR zu setzen.
Ist trotz unserer Bemühungen eine Übermittlung personenbezogener Daten an ein Land außerhalb der EU bzw. des EWR erforderlich, findet diese nur statt, wenn entweder für das jeweilige Land ein Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission existiert oder wenn andere angemessene Datenschutzgarantien im Sinne der Art. 44 ff. DSGVO (z. B. EU-Standardvertragsklauseln) bestehen. Eine solche Übermittlung ist auch dann zulässig, wenn ein Ausnahmetatbestand erfüllt ist, insbesondere wenn Sie in die Übermittlung in ein solches Land entsprechend den gesetzlichen Vorgaben eingewilligt haben.
Die stashcat GmbH gewährleistet durch umfangreiche technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen (TOMs), dass Ihre personenbezogenen Daten nicht durch zufällige oder vorsätzliche Manipulation, Verlust, Zerstörung beeinträchtigt werden oder unbefugten Dritten bekannt werden. Unsere Sicherheitsmaßnahmen werden entsprechend dem Stand der Technologie fortlaufend verbessert und angepasst.
Die Verarbeitung und Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt solange es für die Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten erforderlich ist.
Wir löschen Ihre personenbezogenen Daten, wenn das Vertragsverhältnis mit Ihnen beendet ist, sämtliche gegenseitigen Ansprüche erfüllt sind und keine anderweitigen gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder gesetzlichen Rechtfertigungsgründe für die Speicherung bestehen. Dabei handelt es sich unter anderem um Aufbewahrungspflichten aus dem Handelsgesetzbuch (HGB) und der Abgabenordnung (AO). Das bedeutet, dass wir spätestens nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten, in der Regel sind das zehn Jahre nach Vertragsende, Ihre personenbezogenen Daten löschen. Im Einzelfall kann sich die Frist verlängern (z. B. bei laufenden steuerlichen Prüfungen oder im Rahmen der Erhaltung von Beweismitteln). Personenbezogene Daten, die im Rahmen eines möglichen oder laufenden Rechtsstreits oder einer gerichtlichen Auseinandersetzung verarbeitet werden, werden für die Dauer des Rechtsstreits, des Verfahrens oder der Verjährungsfrist gespeichert, je nachdem, welcher Zeitraum länger ist.
Die Speicherfristen von personenbezogenen Daten, die wir als Auftragsverarbeiter im Auftrag unserer Kunden verarbeiten, richtet sich nach den zugrunde liegenden Vereinbarungen, insbesondere den Leistungsbeschreibungen, sowie den individuellen Weisungen unserer Kunden.
Zur Durchsetzung Ihrer Datenschutzrechte können Sie uns jederzeit kontaktieren. Beim Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen können Ihnen folgende Rechte zustehen:
Die für stashcat GmbH zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen.
Wir behalten uns das Recht vor, die Datenschutzerklärung zu ändern, um sie an geänderte Rechtslagen, oder bei Änderungen an der Datenverarbeitung anzupassen.
schul.cloud ist ein Produkt der stashcat GmbH
[Anzahl der Lehrkräfte] * 3 Stunden/Woche = X1 Stunden/Woche
Zusatzinformation: Laut einer Umfrage, die vom EdWeek Research Center durchgeführt wurde, arbeiten typische Lehrkräfte 54 Stunden pro Woche, wovon nur 46% der Zeit im Schulgebäude auf das Unterrichten entfallen. Lehrkräfte verbringen demnach durchschnittlich 3 Stunden pro Woche mit allgemeinen Verwaltungsaufgaben. Quelle: https://www.edweek.org/teaching-learning/how-teachers-spend-their-time-a-breakdown/2022/04
58,3 Stunden/Woche * 29,9% = X2 Stunden/Woche
Zusatzinformation: Schulleiter:innen verbringen durchschnittlich 58,3 Stunden pro Woche mit schulbezogenen Aktivitäten, wobei 29,9% der Zeit für interne Verwaltungsaufgaben aufgewendet wird. Quelle: https://nces.ed.gov/surveys/ntps/estable/table/ntps/ntps2021_sflt05_a1s
[Anzahl der Lehrkräfte] * 1 Stunde/Woche = X3 Stunden/Woche
Zusatzinformation: Eine Studie über den Zeitaufwand von Lehrkräften ergab, dass Lehrer etwa 8% ihrer nicht-unterrichtenden Arbeitszeit für die Kommunikation mit Eltern aufwenden, was etwa einer Stunde pro Woche entspricht. Quelle: https://www.edweek.org/education/opinion-what-if-teachers-regularly-communicated-with-parents/2015/08
X1 + X2 + X3 = X4 Stunden/Woche
10% – 35%
Wöchentliche Zeitersparnis mit schul.cloud
X4 Stunden/Woche * 30% = X5 Stunden/Woche
Jährliche Einsparung in Stunden
X5 Stunden/Woche * 36 Schulwochen = X6 Stunden/Jahr
Jährliche Einsparung in Euro
X6 Stunden/Jahr * 38,37 Euro/Stunde = X7 Euro/Jahr
Zusatzinformation: Das Jahresgehalt eines Lehrers in der Sekundarstufe 1 liegt in Deutschland durchschnittlich bei etwa 55.252 Euro (Quelle: https://www.oeffentlichen-dienst.de/alles-wichtige-rund-um-das-thema-gehalt/300-grundschullehrer-gehalt-lehrergehalt.html). Um daraus einen durchschnittlichen Stundenlohn zu ermitteln, teilen wir das Jahresgehalt durch die Anzahl der Arbeitsstunden pro Jahr. Ein Lehrer in Deutschland arbeitet in der Regel 40 Stunden pro Woche, was bei 36 Schulwochen etwa 1.440 Arbeitsstunden pro Jahr entspricht, ohne Überstunden und zusätzliche Verpflichtungen. Wenn wir das durchschnittliche Bruttojahresgehalt von 55.252 Euro nehmen und durch 1.440 Stunden teilen, ergibt sich ein durchschnittlicher Stundenlohn von ungefähr 38,37 Euro brutto.