Ob Unternehmen wie Conti, die Deutsche Bank, Fraport, Commerzbank oder Schulen, wie jüngst bspw. in Zürich umgesetzt: Immer mehr Organisationen handeln aufgrund von Datenschutzbedenken und verbieten WhatsApp.
Auch in Deutschlands Schulen wirft die Nutzung von Whatsapp immer mehr „Fragezeichen“ und Unsicherheiten auf, weshalb Landesschulbehörden und Institute „Vom Einsatz von Whatsapp zu dienstlichen Zwecken“ abraten. Einer der ausschlaggebenden Punkte ist auch die neue DSGVO, die europaweit zum 25. Mai 2018 in Kraft getreten ist. Diese dient dem Schutz gerade personenbezogener Daten im europäischen Raum.
Die beobachtbaren Folgen: Auch Bildungseinrichtungen überdenken Ihre Prozesse und vor allem Kommunikationsmethoden. Aber wie kann mit der auftretenden Unsicherheit umgegangen werden? Wie soll die Kommunikation, die bislang über WhatsApp stattfand, nun datenschutzkonform erfolgen? Bestehen Alternativen, die bedenkenlos eingesetzt werden können? Dieser Blogbeitrag behandelt genau diese und weitere Fragestellungen.
Die wesentlichen WhatsApp-Nutzer im Schulalltag sind Schüler, Eltern und auch Lehrer. Schüler nutzen WhatsApp natürlich auch im privaten Kontext, um sich über den Ausflug am Nachmittag oder den nächsten Geburtstag auszutauschen. Im Schulkontext nutzen Schüler WhatsApp, um bspw. Hausaufgaben zu teilen, sich über Aufgaben auszutauschen oder um sich für Referatsvorbereitungen zu verabreden. Eltern organisieren sich in Elterngruppen, planen Schulfeste mit oder organisieren den kommenden Elternbasar. Natürlich möchten Eltern auch in den Kontakt zu Lehrern ihrer Kinder treten.
Und wofür nutzen Lehrer beruflich WhatsApp? Diese tauschen sich mit Kollegen aus, ob Materialien, Termine oder auch Besprechungen für den nächsten Elternabend. Gerade Lehrer bewegen sich jedoch in einer rechtlichen und pädagogischen „Grauzone“, wenn sie über WhatsApp bspw. mit Schülern kommunizieren. Fragen wie: Darf ich Schüler anschreiben und meine Materialien über Klassengruppen in WhatsApp teilen? Muss ich der Mutter um hab 12 nachts noch auf ihre Nachricht antworten? Wie gehe ich damit um, dass die Schüler sehen, dass ich online bin, ich aber aufgrund der Uhrzeit nicht antworte? Grenze ich Schüler bewusst von der Klassenkommunikation aus, die kein WhatsApp haben? Diese und weitere Fragestellungen ergeben sich vor allem für Lehrer bei der Nutzung von WhatsApp.
Wie sich zeigt, bestehen im Rahmen der Nutzung von WhatsApp im Schulalltag einige Unsicherheiten. Eine einheitliche bundesweite Vorschrift für den Umgang mit WhatsApp besteht aktuell noch nicht. Nach den dienstrechtlichen Regelungen der Bundesländer wird es in den meisten Fällen dem Lehrer überlassen, ob er oder sie WhatsApp für die Schüler- und Elternkommunikation nutzt. Jedoch wird einheitlich auf die Sorgfaltspflicht hingewiesen sowie ein "amtsangemessenes Verhalten" gefordert.
Gerade Lehrer müssen also vorher ganz genau darüber nachdenken, ob sie WhatsApp schulisch nutzen möchten. WhatsApp selbst weist in den eigenen AGBs darauf hin, dass Chats nur für den privaten Gebrauch bestimmt sind, eine berufliche Nutzung nicht erlaubt sei. So kann bspw. schon die Weitergabe von Unterrichtsmaterialien zu urheberrechtlichen Problemen führen, da sich Facebook (Der Mutterkonzern von WhatsApp) in den Nutzungsbestimmungen das Recht einräumt, Inhalte weiter verwenden zu dürfen. So dürfen bei den strengen Nutzungsrechten von Unterrichtsmaterialien (Arbeitsblätter, Kopien) diese bspw. nicht über Klassengruppen geteilt werden.
Schulen stehen also vor der Herausforderung, im Rahmen Ihrer Informationsvermittlung, ein sicheres Kommunikationsmedium einzusetzen. Aufgrund der aufgezeigten und zahlreichen weiteren Argumenten entscheiden sich immer mehr Lehrer und Schulverwaltung gegen die Nutzung von WhatsApp im Schulalltag. Aber was ist mit den Schülern? Auch für diese wurde im Zusammenhang mit der neuen DSGVO gehandelt, da das Mindestalter von 13 auf 16 Jahre erhöht wurde. Eine Maßnahme, um die Schüler zu schützen, da sie sich meist ohne Anleitung und Hilfestellungen in sozialen Netzwerken bewegen.
In einem Fachbeitrag auf der Seite datenschutzbeauftragter-info.de wird von einem Aufruf der Elternsprecherversammlung in einer Grundschule in Thüringen berichtet, der Eltern zur Nutzung von WhatsApp animieren sollte. Aufklärung bzgl. Datenschutz und Umgang personenbezogener Daten gab es nicht. Die Aufsichtsbehörde fällte das Urteil, dass Eltern, die schulische Aufgaben erfüllen, genau dieselben Gesetze einzuhalten haben, wie bspw. Lehrer und stellte fest: „WhatsApp gehört nicht an Schulen.“.
Nicht nur öffentlich zugängliche Dienste wie WhatsApp bieten digitale Klassen- oder Lerngruppen. Auch datenschutzkonforme Alternativen wie die schul.cloud bestehen. Die schul.cloud bietet einen Messenger mit Dateiablage in einer datenschutzkonformen Umgebung. Insbesondere für Lehrer werden die Trennung zwischen beruflicher und privater Kommunikation sowie der Schutz der Privatsphäre wieder hergestellt. schul.cloud ist auf jedem Endgerät (Smartphone, Tablet, PC) für Lehrer und Schüler verfügbar. Schüler erlangen durch die Einbindung der eigenen Endgeräte in den Unterricht die für ihr späteres Berufsleben so wichtige Medienkompetenz. Medienbrüche entfallen, da die gewohnten Endgeräte aus dem Privatleben nun auch für die Kommunikation im Schulalltag regulär verwendet werden können.
Im Gegensatz zu WhatsApp bleiben alle Daten in einem deutschen Rechenzentrum und unterliegen dem deutschen Datenschutzrecht. Informationen, die über die schul.cloud in Chats oder Channels geteilt werden, können nur durch einen vorherigen Login mit Passwort abgerufen und geteilt werden. Der Empfängerkreis einer Nachricht kann gezielt festgelegt werden, ein Lehrer kann Unterrichtsmaterialien beispielsweise nur für eine bestimmte Klasse zur Verfügung stellen.
Die neue DSGVO und damit einhergehende Datenschutzbedenken der Schulen führen dazu, dass immer mehr Schulen WhatsApp aus dem Schulalltag verbannen. Doch die Vorteile von Messengern sind für den Schulalltag nicht von der Hand zu weisen: In kurzer Zeit werden Informationen von A nach B und meist an einen großen Empfängerkreis übertragen und das von überall und wann immer gewünscht. Durch datenschutzkonforme Alternativen zu WhatsApp erhalten Schulen beides: Schnellen Informationsaustausch in einer sicheren Umgebung ohne Freigabe der privaten Telefonnummer, Druck der ständigen Erreichbarkeit und datenschutz- und urheberrechtlichen Bedenken. Zudem erlernen Schüler im Umgang die für Ihr späteres Berufsleben so wichtige Medienkompetenz.
Neugierig geworden? Probieren Sie schul.cloud selbst mit Ihren Kolleginnen / Kollegen und Schülerinnen / Schülern aus.