Die Nutzung von WhatsApp an Schulen im Rahmen der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO)

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Im Schulumfeld sind sowohl die verlässliche Kommunikation zwischen Lehrern, Schülern, der Schulverwaltung und auch Eltern als auch die effiziente Organisation des Unterrichts von hoher Wichtigkeit. Viele Lehrkräfte berichten von einer Überforderung aufgrund der Fülle verschiedener Aufgaben neben der pädagogischen Grundtätigkeit. Eine optimale Kommunikation und Organisation können eine deutliche Entlastung für die Lehrkräfte bedeuten, die sich wieder mehr auf die wesentlichen Dinge in der Schule konzentrieren können.

Aufgrund der Einfachheit und der unproblematischen Nutzung sind Lehrkräfte dabei oft gezwungen, auf US-Dienste wie WhatsApp oder Dropbox zurückzugreifen, die einerseits gut funktionieren, andererseits jedoch wieder neue Probleme mit sich bringen, die die Ausgangslage gar noch verschärfen können.

Mit dem Inkrafttreten der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) am 25.05.18 bekommt die kritische Nutzung der US-Dienste im Unterricht eine neue Aktualität. Die EU-DSGVO soll die Datenschutzgesetze in Europa vereinheitlichen und die Art und Weise verbessern, wie der Datenschutz in der EU grundsätzlich gehandhabt wird. Insbesondere Schulen als öffentliche Institutionen sind gezwungen, die Datenschutzrichtlinien der EU-DSGVO zu beachten und datenschutzkonforme Lösungen für die schulinterne Kommunikation anzuschaffen. Messengerlösungen für den Schulbereich müssen dabei einige Anforderungen erfüllen, um auch nach EU-DSGVO weiterhin datenschutzkonform zu sein:

Verschlüsselung personenbezogener Daten

Grundsätzlich sollten nur wirklich relevante personenbezogene Daten vom Messenger verarbeitet werden. Dieses Prinzip der Datensparsamkeit wird in der schul.cloud umgesetzt, indem lediglich zur Nutzung unbedingt benötigte personenbezogene Daten verarbeitet werden. Zudem ist die schul.cloud Ende-zu-ende verschlüsselt, sodass der Zugriff auf jegliche Daten durch externe Personen nicht möglich ist.

Kein Zugriff auf endgerätbezogene Adressbücher

Existierende US-Messenger wie WhatsApp nutzen das endgerätbezogene Adress- oder Kontaktbuch, um die Benutzerliste zu generieren. Hierbei wird die Telefonnummer und alle im individuellen Adressbuch gespeicherten Informationen der Nutzer meist unbemerkt an den Messenger-Dienst übermittelt. schul.cloud schafft eine eigene Nutzerbasis, die sich unabhängig vom Adressbuch der Nutzer generiert. Nutzer ordnen sich einer Schulumgebung zu, in der sich lediglich die Schüler und Lehrkräfte einer Schule aufhalten. Das Kontaktbuch in der schul.cloud richtet sich damit nicht nach dem individuellen Endgerät, sondern nach den Kontakten die auf der jeweiligen Schulumgebung registriert sind.

Datenspeicherung ausschließlich auf europäischen Servern

Die EU-DSGVO sieht die Speicherung ausschließlich in EU-Mitgliedsländern vor. Während der Ort der Datenspeicherung bei US-Messengern wie WhatsApp intransparent ist, stellt schul.cloud sicher, dass alle Daten ausschließlich auf deutschen Servern gespeichert werden. schul.cloud wird in einem hochsicherheits-Datencenter in Hannover bereitgestellt, das alle gesetzlich geforderten technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Datensicherheit gewährleistet.

Datenschutzbeauftragter für rechtskonforme Datenverarbeitung

Stellt ein Anbieter eine Kommunikationslösung für den Schulbereich zur Verfügung, muss er gemäß der EU-DSGVO einen Datenschutzbeauftragten benennen. schul.cloud steht ein Datenschutzbeauftragter zur Seite, der die Anforderungen an die Verarbeitung von Daten sicherstellt.

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